Härtere Strafen gegen Pädokriminelle – besserer Schutz für Kinder

1. Lesung „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ am 30.10.2020

30.10.2020, 11:15 Uhr

Fast 16.000 Kinder und Jugendliche wurden 2019 in Deutschland Opfer sexueller Übergriffe. In den vergangenen Jahren konnten zwar beeindruckende Ermittlungsergebnisse erzielt werden – aber die Dunkelziffer ist vermutlich sehr hoch. „Mit dem nun im Bundestag in erster Lesung diskutierten „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ werden Kinder besser geschützt – dafür werden zahlreiche langjährige Forderungen der Union endlich umgesetzt“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB.

So stuft man die Verbreitung, den Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie endlich zum Verbrechen hoch. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre). Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre). Zudem sieht das neue Gesetz eine effektivere Strafverfolgung, mehr Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden vor.

„Ein weiterer wichtiger Punkt, in dem sich die Union durchgesetzt hat, betrifft die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in Führungszeugnisse: So werden künftig kinderschutzrelevante Verbrechen erst nach zwanzig Jahren aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht“, so Schmidt. „Auf diese Weise verhindert man, dass pädophil veranlagte Täter etwa als Jugendtrainer in engen Kontakt mit Kindern kommen können.“