Christian Schmidt: „Weitere Maßnahmen gegen Corona-Pandemie im Bundestag beraten"

30.04.2020, 07:09 Uhr

 

Gutschein-Lösung für Veranstalter, besserer Schutz für Unternehmen, Anpassung des Elterngeldes, Unterstützung für Studenten und Wissenschaftler

 „Im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie setzen wir alles daran den Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Unternehmen zu helfen. Deshalb beraten wir in dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag in erster Lesung über vier Gesetze, darunter die Gutschein-Lösung für Veranstalter", betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. „Auch mich haben viele Anfragen besorgter Kulturschaffender und Künstler aus meinem Wahlkreis erreicht. Ihre Sorgen nehmen wir sehr ernst und bieten Unterstützung", so Schmidt.

1. Gutschein-Regelung: Kultur- und Sportszene bewahren

Alle Kulturveranstaltungen sind seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie von einem auf den anderen Tag abgesagt worden. Darunter leiden Kunden, die sich auf eine Ausstellung, ein Konzert oder eine besondere Aufführung gefreut haben. „Gerade in unserer Region gibt es aber auch viele Kulturveranstalter, Künstlerinnen und Künstler sowie Freizeiteinrichtungen, die ins Mark getroffen wurden, wirtschaftlich und künstlerisch", betont Schmidt. „Ohne Reaktion des Gesetzgebers wäre der Schaden für alle unabsehbar. Theoretisch hätte jeder Kunde zwar einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Doch bei der Masse an Rückforderungen wäre mit einer Welle an Insolvenzen bei den Veranstaltern zu rechnen. „Ein radikaler Kahlschlag in der Kultur- und Sportszene wäre die Folge", so Schmidt. „Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht" wollen wir dies verhindern."

„Nach unserem Gesetzentwurf dürfen Veranstalter die vor dem 8. März 2020 bezahlten Entgelte für abgesagte Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen als Liquidität zur Begleichung ihrer laufenden Kosten behalten", erklärt Schmidt. Anstelle der Rückzahlung der Eintrittspreise und Beiträge können die Veranstalter den Kunden Wertgutscheine ausstellen, die die Kunden dann bis zum 31. Dezember 2021 bei dem jeweiligen Veranstalter einlösen können. „Und die Kunden, die den Eintrittspreis aus persönlichen Gründen brauchen, behalten dennoch ihren Anspruch auf Erstattung. Wir werden auch einen Blick auf unsere Volksfeste und Kirchweihen haben sowie auf die Veranstalter, die regional von solchen Volksfesten mehr oder minder leben", betont der Bundestagsabgeordnete.

2. Besserer Schutz für unsere Unternehmen

Um Abflüsse von Informationen oder Technologie verhindern, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können, wird im Bundestag eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes diskutiert: „Es geht hier um eine stärkere Kontrolle und – in Ausnahmefällen – um das Verhindern von Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren", so Schmidt. Die Regelungen sollen für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Erwerber von außerhalb der EU gelten. Mit der Novelle wird im Wesentlichen die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt, die erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung macht. Zu den Wirtschaftsbereichen, die das reformierte Außenwirtschaftsrecht stärker schützen soll, gehören u.a. Medizintechnik, Energie und Telekommunikation, aber auch Cloud-Computing.

3. Anpassung des Elterngeldes

„Wir wollen auch Familien noch stärker unterstützen." Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Ist es ihnen nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, sollen sie diese nehmen können, wenn die Situation überstanden ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes – das sieht das „Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie" vor.

„Zeiten mit verringertem Einkommen – etwa wegen Kurzarbeit – sollen das Elterngeld nicht reduzieren und haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate bei der Elterngeldbemessung ausklammern. Diese Monate fließen dann bei der Bemessung des Elterngeldes für das weitere Kind nicht mit ein", berichtet Schmidt.

4. Unterstützung für Studenten und Wissenschaftler

„Mit dem „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz" (WissStudUG) wollen wir Erleichterungen sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase, für Hochschulen als auch für BAföG-geförderte Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in beruflicher Ausbildung schaffen", so Schmidt.

„Wissenschaftler sollen ihre Qualifizierung, zum Beispiel eine Promotion oder Habilitation, trotz der Beeinträchtigung der Hochschullandschaft durch das Corona-Virus weiterverfolgen können – denn die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen wird pandemiebedingt um sechs Monate verlängert. Für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich in der Bekämpfung der Corona-Pandemie engagieren, kann der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen werden."