Auszahlung rückwirkend zum 1. März 2020

Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB: „Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen!“

17.03.2020, 13:27 Uhr

Der Bundestag hat schnelle Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. „Der Corona-Virus stellt uns vor eine doppelte Herausforderung: Wir müssen nicht nur die Verbreitung des Virus eindämmen, sondern auch gleichzeitig die Ansteckung unserer Wirtschaft minimieren“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. „Deshalb soll die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben. Deswegen bin ich dankbar, dass wir gerade seitens der Union nun übers Wochenende mit der Bundesregierung vereinbaren konnten, dass das schnelle und umfassende Kurzarbeitergeld sogar rückwirkend ab dem 1. März 2020 gilt. www.arbeitsagentur.de

Dabei weiß ich, dass es in manchem Betrieb gegenwärtig an allen Ecken brennt. Großzügige Hilfe ist das Gebot der Stunde für alle Sachverhalte, die sich vielleicht jetzt erst noch herausstellen. Unser Prinzip muss sein: wer schnell hilft, hilft doppelt. Ich habe in den letzten Tagen viele Anfragen und Hilfsbitten bekommen, für die ich mich nach Kräften auch einsetze. Ich spüre ein großes Verantwortungsbewusstsein bei allen, aber auch Klarheit, dass die Krise uns alle mehr oder weniger umfasst hat“, so Schmidt.

„Uns ist es ein großes Anliegen, dass Unternehmen in dieser besonderen Situation Unterstützung bekommen, damit sie Entlassungen vermeiden und sie zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können“, betont Schmidt. „So sichern wir gemeinsam Arbeitsplätze.“

Die Zahl der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, werde auf bis zu 10 Prozent abgesenkt. Auch für Leiharbeitnehmer werde der Bezug von Kurzarbeitergeld ermöglicht. „Außerdem haben wir entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden.“ In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt würden, werden auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. 

„Anzeigen von Kurzarbeit können ab sofort abgegeben werden“, betont Schmidt. Deshalb sollten Arbeitgeber Arbeitsausfall ab sofort bei der Agentur für Arbeit anzeigen – auch wenn weniger als ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Entgeltausfall betroffen sind. Auch Zeitarbeitsunternehmen können ab sofort einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Ansprechpartnerin sei die Agentur für Arbeit vor Ort (www.arbeitsagentur.de)